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Lohnsteuerhilfeverein – Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V.

Ihr Ansprechpartner für Lohnsteuerhilfe

Bei unserem Lohnsteuerhilfeverein – Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V. sind Sie richtig! Unser Lohnsteuerhilfeverein – Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V. ist der Anbieter Ihres Vertrauens. Weitere Informationen über unser Leistungsangebot erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Unser Lohnsteuerhilfeverein – Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V. berät Sie gerne.

Der wirtschaftliche Aufschwung in der Nachkriegszeit hatte zur Folge, dass die damit verbundene positive Lohnentwicklung und steigende Steuerlast das Bedürfnis nach lohnsteuerlicher Beratung verstärkte. Die Bedeutung und Nachfrage für die Beratung im Steuerrecht und damit auch für die Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommensteuer nahm in den Folgejahren stetig zu. Bereits am 25. November 1960 erfolgte die erste Gründung der Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern in Dortmund. Problematisch war zu dem damaligen Zeitpunkt die fehlende rechtliche Grundlage der Tätigkeit. 1964 hat der Gesetzgeber in Paragraph 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Bei deren Dienstleistungen handelt es sich hierbei für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in Einkommensteuerveranlagungsfällen. Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung gemäß Paragraph 13 Steuerberatungsgesetz.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung, die Erstellung der Einkommensteuer- Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie bei Abweichung von der Steuererklärung die Einlegung von Einsprüchen. Unser Ziel ist es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen.

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