Berechnungsfehler in Ihrer Einkommenssteuererklärung von Seiten des Finanzamtes passieren nicht nur bei Nachzahlungen. Geht es um eine Rückerstattung, bei der Ihnen das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zahlen und auf Ihr Konto anweisen muss, sind mangelhafte Berechnungen keine Seltenheit. Als Laie können Sie die Berechnungsgrundlage nicht einsehen und in Erfahrung bringen, ob das Finanzamt die korrekte Summe der Steuererstattung ermittelt oder Ihnen im Bescheid eine zu geringe und den gezahlten Steuern nicht entsprechende Steuererstattung mitgeteilt hat.

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und ermitteln für Sie als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein, ob die Steuererstattung den Tatsachen entspricht und auf Plausibilität basiert. Lassen Sie sich beraten und Ihre Steuererklärung direkt vom Lohnsteuerhilfeverein anfertige, sodass das Finanzamt keine Zweifel hegen und sich in der Berechnung auf die Fakten in Ihrer Steuererklärung berufen muss. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass Sie bereits vor Übersendung der Steuererklärung an das Finanzamt darüber in Kenntnis sind, ob Sie einer steuerliche Erstattung erhalten und wenn ja, in welcher Höhe Sie mit einer Rückzahlung vom Finanzamt rechnen können. Weiter beraten und informieren wir Sie darüber, welche Abzüge in Ihrer Steuererklärung notwendig und wichtig sind, sodass Sie nicht mehr Geld als notwendig an das Finanzamt zahlen und trotz hohem Einkommen durch die Einbringung verschiedener nachweisbarer Ausgaben eine Steuererstattung erhalten können.

Bei Steuererstattungen prüft das Finanzamt besonders sorgfältig und schließt gelegentlich Abzüge aus, die in Ihrer Einkommenssteuer gelistet und korrekt dargestellt sind. Steht Ihnen aufgrund der Fakten und belegbaren Einkünfte sowie Ausgaben eine Steuererstattung zu, kümmern wir uns um Ihr Anliegen und sorgen dafür, dass Sie das Geld vom Finanzamt tatsächlich erhalten und sich über eine Erstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer freuen können. Unsere Mitglieder können die Leistungen vom Lohnsteuerhilfeverein ohne Mehrkosten in Anspruch nehmen, wodurch Sie als Arbeitnehmer keine zusätzlichen Aufwendungen für die Berechnung von Steuererstattungen erbringen müssen.