Im Rahmen einer Mitgliedschaft leisten wir für Arbeitnehmer und Rentner Lohnsteuerhilfe und Hilfe bei der Einkommensteuerveranlagung von Lohneinkünften.
Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs und des Lohnsteuerermäßigungsantrages sowie der Einkommenssteuererklärung bei

  • Einkünften aus ausschließlich nichtselbstständiger Arbeit oder
  • Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder neben solchen Einkünften bei
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpackung und sonstigen Einkünften jeweils bis
    • € 18.000 für Ledige bzw.
    • € 36.000 für Verheiratete
  • Einkünften aus dem selbstgenutzten Einfamilienhaus, der selbstgenutzten Eigentumswohnung
  • Kindergeldsachen