In der Vergangenheit wurde der Lohnsteuerjahresausgleich als freiwillige Meldung beim Finanzamt betrachtet und von Arbeitnehmern vorgenommen, die aufgrund ihres Einkommens nicht zu einer Lohnsteuererklärung verpflichtet waren. Heute gilt dieser Unterschied nicht mehr, wodurch der Lohnsteuerjahresausgleich mit der Einkommenssteuererklärung gleichzusetzen ist und von jedem Arbeitnehmer oder Leistungsbezieher von Unterhalt sowie Renten beim Finanzamt eingereicht werden muss.

Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir Ihnen behilflich, den Lohnsteuerjahresausgleich beziehungsweise die Einkommenssteuererklärung anzufertigen und beraten Sie darüber, welche Details dem Finanzamt übermittelt und plausibel dargestellt werden müssen. Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder davon befreit sind, erfahren Sie in einer Beratung bei uns. Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde immer dann verwendet, wenn Sie zum Beispiel innerhalb eines Jahres mehrere Arbeitgeber hatten oder einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte auswiesen. Bei allen Fragen rund um Ihre steuerliche Veranlagung, den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Verpflichtung zur Einkommenssteuererklärung können Sie sich als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein fachkompetent beraten und umfassend informieren lassen. Neben der Beratung haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre steuerliche Veranlagung direkt von uns bearbeiten und an das Finanzamt übermitteln zu lassen. Sie vermeiden Fehler, die bei mangelnder Kenntnis zur Lohnsteuer entstehen und eine hohe Nachzahlung nach sich ziehen können.

Nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Berechnung der Lohnsteuer sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie umfassend, wenn Sie als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein angemeldet sind. Für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich müssen Sie kein Geld bezahlen, da dieser, wie alle von uns angebotenen Leistungen, bereits über Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt ist. Sind Sie nicht nur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, prüfen wir für Sie, ob sich die Abgabe lohnt und ein Lohnsteuerjahresausgleich für Sie ratsam und effizient ist. Ihr Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein ist Ihre Chance, alle steuerlichen Angelegenheiten vom Fachmann ausführen und sich umfassend beraten zu lassen. Haben Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten, prüfen wir diesen in Ihrem Sinne und nehmen, falls notwendig, den Widerspruch beim Finanzamt vor.