Das statistische Bundesamt hat errechnet das Eltern bis zur Volljährigkeit ihres Kindes bis zu 120.000 € investieren müssen. Das mag Sie als Elternteil nicht überraschen, denn neben Liebe, Geduld und einem gewissen Grad der Stressresistenz benötigt es natürlich auch sehr viel Geld um ein Kind großzuziehen. Das Kindergeld, welches der Staat zur Verfügung stellt, dient zur Förderung von Familien und soll sicherstellen, dass Eltern immer ausreichend finanzielle Mittel für lebenswichtige Dinge wie Nahrung oder Kleidung für das Kind haben. Dieser staatliche Zuschuss wird allen gezahlt, die ein Kind bei sich aufgenommen haben.
Neben den leiblichen Eltern können das auch die Stiefeltern, die Pflegeeltern oder die Großeltern sein. Zu beachten ist, dass das Kindergeld nicht automatisch von Geburt an gezahlt wird, sondern zuerst bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden muss. Sollte dies in aller Aufregung mal vergessen werden stellt das auch kein Problem dar, denn die Möglichkeit besteht es auch rückwirkend für die letzten vier Jahre zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Kinder, nicht nach der Höhe des Einkommens. Im Jahr 2017 erhalten Eltern in Deutschland für die ersten zwei Kinder jeweils 192 €, für das dritte gibt es 198 € und für jedes weitere sogar 223 €. Die Auszahlung erfolgt dann entweder zu Beginn, Mitte oder Ende eines Monats.
Die Altersgrenze wird Grundsätzlich über die Minderjährigkeit – also Kinder unter 18 Jahren – definiert. In Ausnahmefällen wird diese Grenze allerdings bis auf ein Alter von 25 Jahren erhöht. So ein Ausnahmefall kann u.a. eintreten, wenn Ihr Kind noch ausgebildet wird oder studiert oder aber einen Freiwilligendienst wie das freiwillige soziale Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leistet.
Bei allen Fragen zum Thema Kindergeld stehen wir vom Lohnsteuerhilfeverein – Gemeinschaft für Arbeitnehmer e.V. Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns in Berlin um mehr zu erfahren.