Wir bieten steuerliche Beratung und Betreuung

im Rahmen einer Mitgliedschaft

Bei Einkünften ausschließlich aus:

  • nichtselbständiger Arbeit
  • Renten
  • Unterhaltsleistungen
  • Versorgungsbezügen

des Weiteren bei:

  • Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden)
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte, wenn diese Einnahmen 13.000,00 € bei Ledigen und 26.000,00 € bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Die Lohnsteuerhilfe erstreckt sich neben der Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung

auch auf folgende Bereiche:

  • Kindergeld
  • Anträge und Korrekturen zu den Steuermerkmalen der Lohnrechnung (ELSTAM)
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Freistellungsaufträge bei Kapitalvermögen
  • Berechnung der Höhe der Steuererstattungen
  • Steuerklassenwahl
  • Überprüfung der Steuerbescheide
  • Einlegung von Rechtsbehelfen