Wir bieten steuerliche Beratung und Betreuung
im Rahmen einer Mitgliedschaft
Bei Einkünften ausschließlich aus:
- nichtselbständiger Arbeit
- Renten
- Unterhaltsleistungen
- Versorgungsbezügen
des Weiteren bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte, wenn diese Einnahmen 13.000,00 € bei Ledigen und 26.000,00 € bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Die Lohnsteuerhilfe erstreckt sich neben der Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung
auch auf folgende Bereiche:
- Kindergeld
- Anträge und Korrekturen zu den Steuermerkmalen der Lohnrechnung (ELSTAM)
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Freistellungsaufträge bei Kapitalvermögen
- Berechnung der Höhe der Steuererstattungen
- Steuerklassenwahl
- Überprüfung der Steuerbescheide
- Einlegung von Rechtsbehelfen