Als Mitglied unserer Lohnsteuerhilfe entscheiden Sie sich für einen versierten und vertrauenswürdigen Ansprechpartner, der Arbeitnehmer in allen Fragen rund um die Steuererklärung und Korrespondenz mit dem Finanzamt berät. Die Beratung im Steuerrecht erfolgt auf langjähriger Erfahrung und sorgt dafür, dass Sie sich die hohen Kosten für einen Steuerberater oder eine Steuerkanzlei sparen können. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, zum Jahresende eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Damit Sie nicht mehr als notwendig zahlen, sondern bereits zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten, spielen Know How und Sachverstand in der Anfertigung Ihrer Steuererklärung eine sehr wichtige Rolle und tragen maßgeblich zu einer Rückerstattung durch den Fiskus bei.
Betrauen Sie uns mit allen Anliegen rund um die Einkommenssteuer oder Lohnsteuer, die wir Ihnen gemäß § 13 Steuerberatungsgesetz beantworten und für mehr Verständnis in Steuerangelegenheiten sorgen. Für zusätzliche, zur Beratung beauftragte Leistungen wie die Erstellung von Steuererklärungen oder die Versendung eines Lohnsteuerermäßigungsantrages müssen Sie keine Mehrkosten entrichten. Alle in unserem Lohnsteuerhilfeverein angebotenen Leistungen sind bereits über Ihren Mitgliedsbeitrag abgegolten und bedürfen keiner zusätzlichen Entrichtung von Geldern für in Anspruch genommene Dienstleistungen durch unsere Mitarbeiter. In Ihrem Auftrag berechnen wir den Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag, prüfen Ihren vom Finanzamt erhaltenen Steuerbescheid und kümmern uns, sollten Abweichungen bestehen, um den Widerspruch bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Als Arbeitnehmer haben Sie die Gewährleistung, in allen Gehaltsklassen eine fundierte steuerliche Beratung zu erhalten und Sicherheit zu erzielen, dass die Konditionen günstig und die Beratung somit erschwinglich ist. Unsere Berater kennen alle Tipps und Besonderheiten der steuerlichen Veranlagung und Abrechnung, wodurch Sie als Steuerzahler Rechtssicherheit erlangen und sich auf eine fundierte Beratung, eine fachkundige Prüfung von Steuerbescheiden und eine professionelle Anfertigung Ihrer steuerlichen Abrechnung verlassen können. Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir nach der Gesetzgebung der Steuerberatung, sowie dem Kodex eines gemeinnützigen Vereins für Sie tätig und setzen uns für Ihre steuerlichen Belange ein.