Unser Lohnsteuerhilfeverein ist eine Lohnberatungsstelle für Mitglieder, die in einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer stehen. Alle Auskünfte rund um Ihre Steuererklärung, Anträge zur Lohnsteuerermäßigung oder für die Beantragung und steuerliche Verrechnung von Kindergeld können Sie direkt über uns generieren und sich auf eine fachkundige, auf Erfahrung basierende und kompetente Beratung verlassen.
Wir sind als Verein die kostengünstige Alternative zum Steuerberater, bei dem Sie für eine Beratung und Anfertigung von Steuererklärungen nach Ihrem Jahreseinkommen berechnet und veranlagt werden. Als Lohnberatungsstelle zahlen Sie bei uns lediglich Ihren Mitgliedsbeitrag, in dem alle von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen bereits enthalten sind. Um eine hohe Nachzahlung an Ihr Finanzamt zu vermeiden und alle anrechnungspflichtigen Einkünfte, sowie anrechnungsfähigen Abzüge korrekt zu definieren, ist eine versierte Beratung wichtig. Als Lohnberatungsstelle führen wir unsere Beratung und Tätigkeit in der Lohnsteuerhilfe nach § 13 des Steuergesetzes durch und bieten Ihnen somit Rechtssicherheit. Sie haben Fragen zur Lohnsteuer oder möchten vor dem Bescheid vom Finanzamt wissen, mit welcher Nachzahlung oder Rückerstattung Sie rechnen können? Bei uns erhalten Sie neben einer fundierten Beratung alle Leistungen zur Anfertigung Ihrer Lohnsteuer und sind somit darüber in Kenntnis, ob Sie beim Finanzamt in der Schuld stehen oder zu viel gezahlten Steuerbeträge zurück erhalten.
Die Vorteile der Lohnsteuerberatung sind vielseitig und helfen Ihnen dabei, Geld zu sparen und nicht mehr Steuern als notwendig zu bezahlen. Da die Steuererklärung ein komplexes Formular mit vielen Fallstricken ist, sollten Sie sich auf eine professionelle Beratung konzentrieren und damit eine Basis schaffen, dem Finanzamt eine korrekte und dennoch zu Ihren Gunsten ausfallende Steuererklärung zukommen zu lassen. Ebenso sind wir in der Überprüfung von Steuererklärungen für Sie da und bringen in Ihrem Auftrag in Erfahrung, ob Ihre Steuer richtig errechnet wurde und plausibel dargestellt ist. Alle beratenden und in unseren Leistungen angebotenen Tätigkeiten sind über Ihren Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein abgegolten.