Sie beziehen monatliches Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, haben eventuell zusätzliche Einkünfte und haben Anschaffungen getätigt, die Sie von Berufs wegen in Ihrer Steuererklärung anrechnen können? Je mehr Positionen in der Steuererklärung Erwähnung finden, umso wichtiger wird eine fundierte Lohnsteuerberatung vom Fachmann. Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir Ihr Ansprechpartner in der Lohnsteuerberatung, sowie in der Anfertigung von Steuererklärungen und der Beantragung unterschiedlicher Leistungen und steuerlicher Vorteile.
Eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerverein ist möglich, wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind und Gehälter aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen, Renten oder Unterhaltsleistungen sowie Versorgungsbezüge erhalten. Ebenso können Sie sich versiert und kompetent beraten lassen, wenn Sie zusätzliches Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften beziehen und die Höchstanrechnungsgrenze von 13.000 Euro bei Ledigen, sowie 26.000 Euro bei verheirateten Paaren nicht überschreiten. Durch unsere Lohnsteuerberatung wissen Sie vorab genau, welchen Betrag Sie an das Finanzamt bezahlen müssen oder mit welcher Rückerstattung Sie rechnen können. Durch langjährige Erfahrung, Kompetenz und Professionalität der Beratung haben Sie die Sicherheit, sich auf eine hochwertige und korrekte Beratung vom Lohnsteuerhilfeverein zu verlassen. Die Lohnsteuerberatung ist vorteilhaft und erstreckt sich über verschiedene Bereiche, bis hin zur in Ihrem Auftrag erfolgenden Anfertigung der Steuererklärung und der Korrespondenz mit dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Möchten Sie Ihre steuerliche Veranlagung nicht dem Zufall überlassen oder haben Sie Fragen zur Steuererklärung, zu abzugsfähigen Beträgen oder anrechnungspflichtigen Einkommen? Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein können Sie ohne Rechnungsstellung eine Lohnsteuerberatung in Anspruch nehmen und wichtiges Wissen, basierend auf Fakten und rechtlichen Aspekten, rund um die Steuererklärung und Ihre Abrechnung beim Finanzamt erhalten. Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft sind alle in der Lohnsteuerhilfe gebotenen Leistungen enthalten und erfordern keine zusätzliche Aufwendung für Ihre Beratung, die Anfertigung von Steuererklärungen oder Anträge, die wir für Sie beim Finanzamt und anderen Behörden stellen.