Im Rahmen einer Mitgliedschaft leisten wir für Arbeitnehmer und Rentner Lohnsteuerhilfe und Hilfe bei der Einkommensteuerveranlagung von Lohneinkünften.
Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs und des Lohnsteuerermäßigungsantrages sowie der Einkommenssteuererklärung bei
- Einkünften aus ausschließlich nichtselbstständiger Arbeit oder
- Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder neben solchen Einkünften bei
- Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpackung und sonstigen Einkünften jeweils bis
- € 18.000 für Ledige bzw.
- € 36.000 für Verheiratete
- Einkünften aus dem selbstgenutzten Einfamilienhaus, der selbstgenutzten Eigentumswohnung
- Kindergeldsachen