Folgende Unterlagen sind wichtig für die Bearbeitung ihrer Einkommensteuererklärung
Grundlegendes
- Lohnsteuerbescheinigungen von beiden Ehepartnern
- Leistungsnachweis des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Insolvenzausfallgeld, Unterhaltsgeld und Altersübergangsgeld
- Bescheinigung der Krankenkasse über erhaltenes Kranken- und Verletztengeld
- Bescheinigung über Erhalt von Mutterschafts- und Elterngeld
- wenn Rente bezogen wurde, Rentenbezugsmitteilung, Rentenbescheid
- Nachweis über Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung
Allgemeine Abzugskosten
- Rechnungen für Anschaffungen und Aufwendungen von Arbeitsbekleidung und Reinigung, Dienstreisen, Weiterbildung und Fachliteratur sowie Computer wenn auch beruflich genutzt wird
- Rechnungen von Rechtsanwälten und Gerichten über Arbeitsrechtsstreite
- Rechnungen für Arbeitswegeunfälle
- Gewerkschaftsbeiträge, Vereinsbeiträge und Spendenbescheinigungen
- Rechnungen über Steuerberatungskosten
Kinder
- Kinderbetreuungskosten
- Kosten für Kinder an Ersatz- und Ergänzungsschulen (nur staatlich zugelassene)
- Lehrvertrag – Ausbildungsnachweis und Schulbescheinigung für Kinder in Berufsausbildung
- Nachweis über die auswärtige Unterbringung für Kinder in Berufsausbildung
- Einkommensnachweis von in Ausbildung stehenden Kindern (Lohnsteuerbescheinigung, BAföG Bescheid, Ausbildungsbeihilfen)
Sonstiges
- Schwerbeschädigtenausweis, Bescheid des Versorgungsamtes
- Rechnungen über Arzneimittel, Zahnersatz, Brillen, ärztliche Behandlungen, Kurkosten, Krankenhauskosten und Bestätigungen für Fahrten zur ärztlichen Behandlung (bitte Bestätigungen über Erstattungen der Krankenkasse mit einreichen)
- Rechnungen für Scheidungs- und Prozesskosten
- Nachweise über Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
- Rechnungen für Bestattungskosten und Nachweis über den Nachlass
- Kosten für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt oder von der Pflegekasse)
- Kosten für die Heimunterbringung Angehöriger
- Jahreszinsbescheinigungen (z.B. Bausparkassen, Banken)
- Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer (z.B.Verkauf von Aktien, Grundstücken etc.)
- Bescheinigungen über atypische- und typische Beteiligungen
Weitere allgemeine Abzugskosten
- Aufwendungen für Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Aufwendungen für Hilfen im Haus oder Garten und Handwerksleistungen (egal ob Miete oder Eigentum – jedoch nur die ausgewiesenen Arbeitsstunden von den einzelnen Firmen)
- Betriebskostenabrechnung von Wohneinheiten